Diebstahl von Bildern im Internet und unbefugte Nutzung von Bildern
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Diebstahl von Bildern im Internet und unbefugte Nutzung von Bildern

Auch für Fotografien gilt: Respektieren Sie das Eigentum anderer.

Diebstahl Bilder Die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer unbefugten Nutzung von Bildern, Grafiken und Fotografien diese im Internet entdeckt werden, steigt glücklicherweise immer weiter. Bei der Suchmaschine Google kann man leicht seine Bilder finden.

Siehe unter: Bilder suchen oder Bilder suchen 2

Wenn Sie ein Bild von mir auf einer anderen Webseite finden und Sie es ohne meine Erlaubnis verwenden, handeln Sie unrechtmäßig. Auch dann, wenn Ihnen der Betreiber der Seite, der eines meiner Bilder oder eine Fotografie verwendet, die Erlaubnis geben sollte. Es ist völlig gleichgültig ob Sie glauben, Sie können ein fremdes Werk für sich nutzen.

Ein solcher Rechtsirrtum kann die unberechtigte Nutzung nicht entschuldigen.
Das Urteil des AG Bochum vom 21.11.2013, 47 C 178/13 hat das gerade erneut bestätigt. Das Amtsgericht schreibt in seinem Urteil:
  • "Denn jeder, der ein fremdes Werk (...) nutzen will, muss sich über die Rechtsmäßigkeit seiner Handlungen Gewissheit verschaffen. Er muss dazu gegebenenfalls die Legitimation dessen, von dem er das Recht erwirbt, nachweisen lassen und sich über den Umfang, der ihm zustehenden Benutzungsbefugnisse erforderlichenfalls rechtskundigen Rat einholen (...).
    Ein Rechtsirrtum entschuldigt nicht."
Diese Rechte gehen so weit, dass Sie neben dem Einverständnis des Fotografen auch das Einverständnis einer abgelichteten Person oder des Eigentümer eines dargestellten Gegenstandes benötigen. Übrigens: "Lizenzfreie Bilder" bedeutet keinesfalls eine kostenlose und unbeschränkte Nutzung!

Es ist denkbar, dass Ihnen jemand etwas verkauft, was ihm gar nicht gehört.

Sie sind verpflichtet, sich über eine Berechtigung zu informieren. In meinem Fall ist das ganz einfach. Senden Sie mir eine E-Mail mit Ihrem Bilderwunsch und den Link zu der Seite, in der Sie das Bild einfügen möchten.
Sollten Sie ohne meine Erlaubnis ein Bild von mir verwenden, werde ich Sie zuerst auffordern, umgehend einen suchmaschinentauglichen Link zu meiner Seite am Bild einzufügen. Falls Sie dann lieber das Bild entfernen, bekommen Sie eine Rechnung für die bisherige unerlaubte Verwendung.

Riskieren Sie lieber keine Abmahnung, denn auch professionelle, auf Bilderklau spezialisierte Firmen, suchen sehr erfolgreich "Entführte Bilder". Wenn Sie einen Gartenzwerg in Ihrem Garten aufstellen möchten, holen Sie sich diesen auch nicht heimlich von Ihrem Nachbarn. Anhand der offiziellen Tarife der Foto-Marketing Vereinigung [MFN]) können die Preise der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte berechnet werden.

Was Bilderdiebe eventuell je nach Lage der Dinge nach dem Urheberrecht (UrhG) erwarten kann:
  • Schadenersatz in Höhe des entgangenen Gewinns.
    Lizenzgebühr meist entsprechend der Honorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing
  • Schadenersatz für den Aufwand zur Klärung der unerlaubten Nutzung
  • Schadenersatz für das Weggelassen der Urheberbezeichnung
  • Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
Die unbefugte Verwendung von Bildern bei privaten Verkäufen auf eBay und Co. kostet laut verschiedener Gerichtsurteile zwischen 20 - und 30 Euro. Das ist nicht so viel. Allerdings kommen auch hier die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Dann wird das doch ein teuer Spaß, der tief in die Geldbörse geht.

Der Mausover-Effekt

Laut Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf vom 03.09.2014 mit dem Az.: 57 C 5593 / 14 ist eine Urheberkennzeichnung mit dem Mausover-Effekt durch den Mauszeiger unzulässig. (Mobiltelefone haben leider keine Maus.)

Alle hier gemachten Informationen stellen natürlich keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Diebstahl von Bildern im Internet, unbefugten Nutzung von Bildern, Grafiken und Fotografien auf Webseiten.

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Viele Freude beim Anschauen meiner Bilder und beim Versenden von Grußkarten wünscht Ihnen Lothar Seifert.

Infos zum Diebstahl von Bildern

Respektieren Sie das Eigentum anderer, denn Bilderdiebstahl kann sehr teuer für Sie werden.